• Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Homosexualität wurde während des Nationalsozialismus als kriminelle Handlung eingestuft und strafrechtlich verfolgt. Zehntausende homosexuelle Männer wurden in der Folge von Gerichten verurteilt und in Zuchthäuser oder Konzentrationslager überstellt. Das Denkmal am südlichen Rand des Tiergartens erinnert an die Opfer der Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus.
Bild:Berlin, o.D., Das Institut für Sexualwissenschaft in den 1920er Jahren, Schwules Museum Berlin
Berlin, o.D., Das Institut für Sexualwissenschaft in den 1920er Jahren, Schwules Museum Berlin

Bild:Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 verschlechterten sich die Lebensbedingungen für Homosexuelle in Deutschland schlagartig. Bereits im Frühjahr 1933 ließen die Behörden die meisten Lokale, in denen sich Schwule und Lesben trafen, schließen. Am 6. Mai 1933 plünderten Nationalsozialisten das von Magnus Hirschfeld gegründete »Institut für Sexualwissenschaft«, große Teile der Bibliothek vernichteten sie vier Tage später bei der Bücherverbrennung am heutigen Bebelplatz.
1935 verschärften die Nationalsozialisten Paragraph 175 des Strafgesetzbuches. Dieser verurteilte Homosexualität und drohte mit Strafverfolgung homosexueller Männer. Statt als »Vergehen« wurde der sehr dehnbare Begriff »Unzucht« nunmehr als »Verbrechen« eingestuft, es drohten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der ebenfalls neu formulierte Paragraph 175a bestimmte für sogenannte erschwerte Fälle bis zu zehn Jahre Zuchthaus. Vor allem in größeren Städten verfolgte die Polizei homosexuelle oder vermeintlich homosexuelle Männer. Viele wurden bei geringstem Verdacht von ihren Nachbarn bei der Gestapo denunziert. Ungefähr 50.000 Männer verurteilten die nationalsozialistischen Gerichte nach den Paragraphen 175 und 175a. Ein Teil der Verurteilten kam in Haftanstalten, zwischen 5.000 und 15.000 Männer wurden dagegen in Konzentrationslager überstellt. Hier wurden sie als gesonderte Häftlingsgruppe mit einem rosa Winkel gekennzeichnet. Aufgrund ihrer Homosexualität wurden sie in der Regel von anderen Häftlingen gemieden.
Nach dem Krieg bestand der Paragraph 175 in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert weiter. Zehntausende Männer wurden in dieser Zeit strafrechtlich verfolgt, während Betroffene, die im Nationalsozialismus nach diesem Paragraphen verurteilt wurden, weiterhin als vorbestraft galten. Erst 1994 hob der Deutsche Bundestag den Paragraphen auf.
Bild:Berlin, o.D., Das Institut für Sexualwissenschaft in den 1920er Jahren, Schwules Museum Berlin
Berlin, o.D., Das Institut für Sexualwissenschaft in den 1920er Jahren, Schwules Museum Berlin

Bild:Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Ein großer Teil der Häftlinge mit einem rosa Winkel starb in Konzentrationslagern aufgrund von Hunger, Krankheiten und Misshandlungen oder weil sie Opfer gezielter Mordaktionen wurden.
Bild:o.O., o.D., Paul O'Montis, berühmter Kabarettstar im Berlin der 20er Jahre, wurde nach §175 verurteilt und 1940 in Sachsenhausen ermordet, Schwules Museum Berlin
o.O., o.D., Paul O'Montis, berühmter Kabarettstar im Berlin der 20er Jahre, wurde nach §175 verurteilt und 1940 in Sachsenhausen ermordet, Schwules Museum Berlin

Bild:Berlin, 2008, Videoinstallation im Denkmal, Marco Priske
Berlin, 2008, Videoinstallation im Denkmal, Marco Priske
Laut Bundestagsbeschluss vom 12. Dezember 2003 soll das Denkmal die verfolgten und ermordeten Opfer ehren, die Erinnerung an das Unrecht wach halten und ein beständiges Zeichen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben setzen. Die Idee, ein Denkmal für die verfolgten Homosexuellen zu errichten wurde durch den Lesben- und Schwulenverband und durch die Initiative »Der homosexuellen NS-Opfer gedenken« ins Leben gerufen. Das Denkmal wurde von den Künstlern Michael Elmgreen und Ingar Dragset entworfen. Die Gestaltung des Denkmals in Form einer einzelnen Betonstele nimmt Bezug auf das benachbarte Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Durch ein in der Stele eingelassenes kleines Fenster sehen Besucher eine Filmsequenz - eine Interpretation einer gleichgeschlechtlichen Kussszene. Geplant ist, den Film alle zwei Jahre auszutauschen. Das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen wird von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas betreut.
Bild:Berlin, 2008, Gedenktafel und Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Berlin, 2008, Gedenktafel und Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske

Bild:Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Berlin, 2008, Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, Marco Priske
Name
Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen
Adresse
Ebertstr./Hannah-Arendt-Str.
10117 Berlin
Telefon
+49 (0)30 / 263 943 36
Fax
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Web
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